Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen. Seit den Terroranschlägen in New York, Madrid und London gibt es verstärkte Bestrebungen in der EU die Betreiber von Kommunikationsdiensten zu einer Speicherung ihrer Daten zu verpflichten, damit staatlich Organe später bei Bedarf darauf zurückgreifen können. Aus Datenschutz- und Grundrechtsüberlegungen ist dies höchst umstritten.
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