Eine deutsche Gesellschaft mit Niederlassung in Ungarn (Sopron) fordert aktuell österreichische Unternehmen in einem Abmahnschreiben auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Zahlungen zu leisten. Begründet wird dies mit einem angeblichen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz (DSG) wegen Verwendung eines unzulässigen Anfrageformulares im Internet. Vor Abgabe einer derartigen Erklärung und damit Befolgung der Abmahnung ist Vorsicht geboten.
Das vorliegende Buch präsentiert und erläutert mit Stand 1. Februar 2008 das aktuelle österreichische Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), informiert über die einschlägige Kompetenzgrundlage, die europarechtlichen Rahmenbedingungen und die nationale Ausgangslage zum Zeitpunkt der Erlassung des DSG 2000.
Eine Novelle zum Datenschutzgesetz 2000 (182/ME, XXIII. GP) soll eine Regelung für die private Videoüberwachung bringen. Bisher gab es zur Videoüberwachung keine speziellen gesetzlichen Vorschriften, sodass man auf allgemeine Regeln zurückgreifen musste. Die Datenschutzkommission erteilte Genehmigungen nur im Einzelfall.
Der OGH hat jüngst ausgsprochen, dass es Ziel des Datenschutzrechts ist, den Rechtsschutz der natürlichen oder juristischen Person oder Personengemeinschaft zu gewährleisten, deren Daten verwendet werden. Das Datenschutzgesetz ist allein auf den Schutz des Betroffenen ausgerichtet. (Bild: photocase.de)
Der Oberste Gerichtshof hat sich zu 6 Ob 167/06m mit einem Sachverhalt rund um eine Telefonbuch-CD auseinandergesetzt und dabei insbesondere die die Anwendung von § 28 Abs 1 DSG 2000 (Widerspruchsrecht gegen die Verwendung von Daten wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen geprüft. (Bild:photocase.de)