
Der deutsche BGH hat über die Rechtsmäßigkeit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen entschieden. Das Energiewirtschaftsgesetz 2005 sieht für die Anfechtung von Entscheidungen, die die Bundesnetzagentur nach diesem Gesetz erlässt, den Rechtszug zum Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof vor. (Bild:pixelquelle.de,
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