Eine deutsche Gesellschaft mit Niederlassung in Ungarn (Sopron) fordert aktuell österreichische Unternehmen in einem Abmahnschreiben auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Zahlungen zu leisten. Begründet wird dies mit einem angeblichen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz (DSG) wegen Verwendung eines unzulässigen Anfrageformulares im Internet. Vor Abgabe einer derartigen Erklärung und damit Befolgung der Abmahnung ist Vorsicht geboten.
"unzulässige Abmahnung wegen Verstoß gegen Datenschutzgesetz" vollständig lesen