Der Verfassungsgerichtshof hat jene Verfahren abgeschlossen, die das neue Sicherheitspolizeigesetz zum Thema hatten. Telekombetreiber und Privatpersonen hatten Anträge gestellt, Teile dieses Gesetzes als verfassungswidrig aufzuheben, weil sie darin - vereinfacht dargestellt - unzulässige Überwachungsmaßnahmen erblickten. Konkret wurde in den Anträgen ausgeführt, das neue Sicherheitspolizeigesetz verpflichte Telekombetreiber dazu, in großem Stil Handy- und Internetdaten zu sammeln und bei Verlangen den Polizeibehörden zu übermitteln (VfGH vom 15. 7. 2009 G 31/08, G 147, 148/08 und weitere).
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