Sunday, 24. August 2008
Fingerabdrücke im Pass
um
09:10
Seit 16. Juni 2006 können bei den Passbehörden neue Reisepässe beantragt werden. Die Dokumente einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist. In Zukunft werden auf dem Chip auch die Fingerabdrücke gespeichert. Auf Grund einer EU Verordnung ist Österreich verpflichtet, Reisepässe mit Fingerabdruck bis spätestens 28.06.2009 einzuführen. In Österreich wird voraussichtlich im Frühjahr 2009 mit der Ausgabe der Reisepässe mit Fingerabdruck begonnen. Betrachtet man Datenschutz und Grundrechte ist dies höchst bedenklich.
Die Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten sieht vor, dass Pässe und Reisedokumente mit einem Speichermedium zu versehen sind, das ein Gesichtsbild enthält. Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, auch Fingerabdrücke in interoperablen Formaten auf dem Speichermedium abzulegen. Die Verordnung ist auf Pässe und Reisedokumente anzuwenden, nicht jedoch auf Personalausweise oder auf vorläufige Pässe und Reisedokumente mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten oder weniger. Begründet wird dies im wesentlichen
In Österreich wird diese Verordnung durch eine ein Novelle zum Passgesetz umgesetzt, die von der Regierung dem Nationalrat vorgelegt wurde ( 616 d.B. - http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/I/I_00616/pmh.shtml). Die Fingerabdrücke werden laut Gesetzentwurf ausschließlich in den Datenchip des Reisepasses aufgenommen und damit im Pass nicht sichtbar sein. Auch sollen sie nur für die Identifizierung des Passinhabers und der Prüfung der Authentizität des Dokuments verwendet werden dürfen. Eine zentrale Speicherung der Fingerabdrücke ist nicht vorgesehen, vielmehr schreibt die Gesetzesvorlage eine Löschung der Abdrücke spätestens vier Monate nach Passaustellung vor. Zum Auslesen wird ein spezielles Zertifikat des Innenministeriums benötigt.
Bedenken gegen die Passgesetz-Novelle
Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Rechtes auf atenschutzDie Verordnung und über diese hinausschießend der österreichische Entwurf einer Umsetzung bergen massive Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Datenschutz ohne den Grundsatz zu wahren, dass der Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz jeweils nur in der gelindesten, zum Ziel führenden Art vorgenommen werden darf (§ 1 Abs. 2 DSG), soweit die Liberalen, die sich soweit ersichtlich als einzige Partei in Österreich gegen diesen Entwurf gewendet haben.
Inländerdiskriminierung
Die Tatsache, dass den österreichischen Staatsbürgern eine Mobilität – jedenfalls außerhalb der Schengen-Grenzen – de facto untersagt wird, wenn sich diese weigern, ihre biometrischen Daten abzugeben, ohne Drittstaaten dazu zu verhalten, ebenso strenge Anforderungen an alle Staatsbürger, welche zumindest potentiell in das EU-Gebiet oder insbesondere nach Österreich einreisen könnten, wirft das Thema der Inländerdiskriminierung auf, so der Österreichische Rechtsanwaltskammertag in einer Stellungnahme.Recht auf Freizügigkeit verletzt
Daneben sieht der Rechtsanwaltskammertag das Recht jedes Staatsbürgers auf Freizügigkeit (das Recht, das Staatsgebiet zu verlassen beziehungsweise auszuwandern) verletzt. Art 4 Abs 4 StGG knüpft das (mittlerweile historische) Recht des Staates, „Abfahrtsgelder“ vom Staatsbürger zu erheben, an die Frage der Reziprozität. Daraus ergibt sich die Pflicht des Staates, seinen Staatsbürgern über Antrag alle für eine Ausreise nötigen Reisedokumente auszustellen. Dieses Staatsbürgerrecht nunmehr an die Abgabe biometrischer Daten zu binden, ist nach Ansicht des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages eine unverhältnismäßige Einschränkung dieses Rechtes.Der Rechtsanwaltskammertag argumentiert dabei umsichtig und übersieht keineswegs, dass dieses Grundrecht auf Freizügigkeit in Art 3 Abs 2 ZPEMRK (Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention) vorsieht, dass das Rechts jedes Menschen, jedes Land (einschließlich sein eigenes) zu verlassen, durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt werden darf, die „in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung des „ordre public“, der Verhütung von Straftaten, des Schutzes der Gesundheit oder der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer“ notwendig sind. Zu bedenken ist dabei, dass jeder Eingriff in die Grundfreiheiten auf die Art zu geschehen hat, welche diese Freiheit am wenigsten einschränkt.
Den Staatbürger nunmehr – wie dies im vorliegenden Entwurf beziehungsweise in der obgenannten EG Verordnung geschieht – dazu zu zwingen, seine biometrischen Daten abzugeben und sowohl von Sicherheitsorganen des eigenen Landes als auch von Sicherheitsorganen fremder Länder (!!!) speichern und verarbeiten zu lassen, wird nach Ansicht des Rechtsanwaltskammertages der Forderung der Verhältnismäßigkeit bei der Einschränkung von Grundfreiheiten nicht gerecht.
Klage in Deutschland
In Deutschland legte der Bochumer Rechtsanwatl Michael Schwarz Klage gegen die Ordnungsbehörde Bochum ein mit dem "Antrag, die Beklagte unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 8. November 2007 zu verpflichten, mir den beantragten Reisepass zu erteilen, ohne Fingerabdrücke von mir zu erfassen". Rechtsanwalt SchwaDer Zwang zur Abgabe der Fingerabdrücke, alternativ die Verweigerung eines Reisepasses verstoßen gravierend gegen mehrere Gesetze und Grundrechte.Rechtsanwalt Schwarz argumentierte weiter, dass bereits der Prozess der Gesetzgebung undemokratisch abgelaufen sei, und die beschlossenen Regeln damit hinfällig seien. Die deutsche Umsetzung verstoße zudem weiter gegen Grundrechte. Schwarz in der Klageschrift:
"Die obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken bzw. die Nichterteilung von Reisepässen ist formell und materiell verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig. Der Maßnahme fehlt schon die Rechtsgrundlage. Zudem waren die Verfahren parlamentarisch nicht demokratisch. So wurde das Europäische Parlament nicht ordnungsgemäß gehört und der Gesetzesvorbehalt des Deutschen Bundestages wurde missachtet. In der Sache aber verletzt die obligatorische Erfassung von Fingerabdrücken das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. das Recht auf Freizügigkeit der Person."
Parallel dazu hat die Juristin und Schriftstellerin Juli Zeh, die insbesondere ihr Grundrecht auf Menschenwürde verletzt sieht, am 28. Januar 2008 Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen mit dem Antrag erhoben, die entsprechenden Regelungen im Passgesetz für nichtig zu erklären.
Zusammenfassung
Es hat lange gebraucht, bis unsere Vorväter bestimmte Grundrechte erstritten haben. Heute werden diese mit Blick auf Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung (data retention), private Videoüberwachung und biometrische Kennzeichen (Fingerabdrücke) im Pass, Stück für Stück beschnitten.
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Tags für diesen Artikel: biometrische Kennzeichen, data retention, Datenschutz, Fingerabdruck, Fingerabdrücke, Grundrecht, Grundrechte, Pass, Passgesetz, Vorratsdatenspeicherung
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